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Bauhelme

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Bauhelme sind Schutzhelme in besonderer Ausführung. Sie sollen möglichen Verletzungen am Kopf präventiv vorbeugen und damit zur Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen. Aufgrund ihres Verwendungszwecks als Schutzmittel für Leib und Leben des Beschäftigten sind für diese Helme vielfältige Schutzmerkmale als Standard festgelegt oder per Gesetz normiert. Diese Schutzmerkmale gilt es zu erfüllen, um den höchsten Kopfschutz für den Beschäftigten zu garantieren. Zusätzlich sollen die Helme so konstruiert sein, dass sie perfekt und sicher am Kopf befestigt sind.

Der Einsatzbereich des Beschäftigten bestimmt die Schutzmerkmale

Bauhelme sind in zahlreichen Ausführungen erhältlich. Sie bieten unterschiedliche Schutzmerkmale, verschiedene zusätzliche Funktionalitäten oder sind mit vielfältigem Zubehör ausgestattet. Maßgebend für die Vielfalt dieser Schutzhelme ist der Einsatzbereich des Beschäftigten. Für den Einsatzbereich muss der Arbeitgeber zwingend eine Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen und dabei auch die Schutzmerkmale sowie das Zubehör ermitteln, die die richtige Schutzwirkung für den Kopfschutz des Beschäftigten haben.

Schutzwirkung der Helme

Helme einfachster Ausführung entsprechen der nach DIN EN 397 für den Kopfschutz vorgegebenen Basisausstattung. Sie sind aus widerstandsfähigen Duroplasten oder Thermoplasten gefertigt, verfügen über eine dämpfungsfähige Innenausstattung und bieten als Eigenschaften die Durchdringungsfestigkeit sowie die Flammenbeständigkeit. Solche Helme sind bei allen Arbeiten mit ggf. umfallenden, pendelnden, herabfallenden, wegfliegenden oder fortschleudernden Gegenständen zu verwenden. Spezielle Schutzmerkmale können der Schutz bei sehr geringer Temperatur (-30 C°) oder sehr hoher Temperatur (150 C°), die elektrische Isolierung, bei seitlicher Beanspruchung die Gestaltfestigkeit und bei geschmolzenem Metall der Schutz gegen Spritzer sein. Die speziellen Schutzmerkmale sind mittels besonderer Normen gesetzlich geregelt.

Kennzeichnungspflicht der Helme

Aufgrund ihres speziellen Einsatzes als Schutzmittel für Leib und Leben des Beschäftigten besteht für Bauhelme eine besondere Kennzeichnungspflicht. Es müssen mindestens der Helmtyp, die erfüllte europäische Norm, das Zeichen und der Name des Herstellers, für das Helmmaterial das Kurzzeichen, das Jahr und das Quartal der Herstellung sowie die Größe des Helms leicht erkennbar sein.