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KFZ-Verbandkästen

KFZ-Verbandkästen bei ARA Arbeitsschutz®

Durch den Gesetzgeber ist jeder Autofahrer in Deutschland verpflichtet, in seinem Kfz einen Verbandkasten mitzuführen. Seit 2014 gilt für Kfz-Verbandkästen die DIN Norm 13164. Dieser Norm entsprechende Erste-Hilfe-Produkte finden Sie in unserem Sortiment. Wir empfehlen, das Verfallsdatum bereits vorhandener Kfz-Verbandskästen regelmäßig zu kontrollieren und Kasten oder Inhalt bei Bedarf zu erneuern.

Erste-Hilfe-Produkte für das Auto

Ausgenommen von der allgemeinen Kfz-Verbandkästen Pflicht sind lediglich Zug- und Arbeitsmaschinen in Land- und Forstwirtschaft, Busse, Krafträder und Krankenfahrstühle, für die andere Regelungen gelten.  Für alle anderen Kraftfahrzeuge gilt die Pflicht, einen Kfz-Verbandkasten nach der DIN 13164 mitzuführen. Geschieht dies nicht oder ist das Verfallsdatum ohne entsprechende Erneuerung abgelaufen, drohen empfindliche Verwarnungs- und Bußgelder.

Inhalt von Verbandkästen nach Norm

Mit unseren Kfz-Verbandkästen sind Sie immer gut gerüstet, um bei Unfällen Erste Hilfe leisten zu können. Unsere Verbandskästen enthalten die vorgeschriebenen Pflaster, Verbände, Kompressen, Binden, Tücher sowie eine Rettungsdecke, eine Schere und Einmalhandschuhe. Eine beiliegende Erste-Hilfe Broschüre erleichtert die Verwendung der Materialien. Außerdem liegen auch Feuchttücher zur Hautreinigung bei, um Infektionsgefahren zu reduzieren. Der Inhalt unserer Kfz-Verbandkästen unterliegt zwar einem Verfallsdatum, wurde aber vor dem Hintergrund einer hohen Qualität und Haltbarkeit ausgewählt.

Bestellen Sie jetzt Erste-Hilfe-Produkte wie unsere Kfz-Verbandskästen, um nicht nur den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen, sondern auch, um bei Unfällen die so wichtige Erste Hilfe leisten zu können!