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Erste Hilfe

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In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt werden, dass bei einem Arbeitsunfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden kann. Es besteht eine Verpflichtung zur Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern und der Bereithaltung von Erste Hilfe Material. Im Notfall kann jede Sekunde Leben retten, weshalb das Erste Hilfe Sortiment von ARA Arbeitsschutz® viele optimal aufeinander abgestimmte und professionelle Produkte renommierter Marken beinhaltet.

Erste Hilfe Prävention und Vorschriften für Ersthelfer

Im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe gibt es in Deutschland Vorschriften in Bezug auf die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern, wozu insbesondere die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zählt.

Hiernach richtet sich die Anzahl von betrieblichen Ersthelfern nach der Anzahl der Mitarbeiter:

  • zwischen 2 bis 20 Arbeitnehmer - 1 Ersthelfer
  • bei mehr als 20 Arbeitnehmern - 5 % der Arbeitnehmer in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % der Arbeitnehmer in sonstigen Betrieben

Bei der Anzahl der Mitarbeiter müssen auch Arbeitsschichten und Abwesenheiten berücksichtigt werden. Entsprechende Erste Hilfe Kurse werden von Unfallversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angeboten. Die Erste-Hilfe-Lehrgänge für Ersthelfer müssen alle zwei Jahre aktualisiert werden.

Umfang der betrieblichen Ersten Hilfe

Erste Hilfe nach Arbeitsunfällen kann die gesundheitlichen Folgen mildern und Patienten Leid ersparen, sofern die Hilfsmaßnahmen schnell und fachkundig durchgeführt werden. Unternehmen sind verpflichtet, für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb Sorge zu tragen.

Im Notfall zählt jede Sekunde. Aus diesem Grund ist jede Person nach dem Gesetz verpflichtet, einer anderen Person in einer Notsituation zu helfen, sofern man sich dabei nicht selbst in Gefahr begibt. Im Betrieb ist der Arbeitgeber verantwortlich, die Erste Hilfe zu organisieren. Geschaffen werden müssen die personellen, organisatorischen und sachlichen Voraussetzungen dafür, dass Mitarbeiter im Falle eines Unfalls Erste Hilfe erhalten und nach dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden.

Es kommt daher auf folgende Faktoren an:

  • Ausbildung, Kurse und Einsatz betrieblicher Ersthelfer in vorgegebener Anzahl
  • Bereithaltung des notwendigen Erste Hilfe Materials und Verbandmaterials
  • (je nach Betriebsart/Betriebsgröße) Zurverfügungstellung von Rettungsgeräten und Rettungstransportmitteln
  • Meldeeinrichtungen für Notrufe
  • (je nach Betriebsart/Betriebsgröße) Zurverfügungstellung von Erste-Hilfe-Räumen
  • Rettungspläne

Zusätzlich müssen alle Mitarbeiter regelmäßig über die vorhandenen Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Arbeitsunfällen oder akuten Krankheiten im Unternehmen unterwiesen werden. Die Unterweisung muss mindestens ein Mal im Jahr erfolgen.

Für Erste-Hilfe-Maßnahmen gilt eine Dokumentationspflicht im Verbandbuch. Jeder Arbeitsunfall muss unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden. Tödliche Arbeitsunfälle und Unfälle, die zu einer mehr als drei Tage andauernden Arbeitsunfähigkeit führen, müssen sowohl der Berufsgenossenschaft als auch der Arbeitsschutzbehörde gemeldet werden.

Art und Umfang des Erste-Hilfe-Materials

Generell müssen Unternehmen Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge zur Verfügung stellen. Die Lagerorte der Materialien müssen gekennzeichnet und den Arbeitnehmern bekannt gemacht werden.

Da viele Materialien wie Pflasterprodukte, Verbandstoffe oder Augenspülungen einem Haltbarkeitsdatum unterliegen, müssen regelmäßig Kontrollen erfolgen. Abgelaufene Erste Hilfe Produkte müssen ausgetauscht werden, wofür der Online Shop von ARA Arbeitsschutz® neben einzelnen Produkten auch praktische Erste-Hilfe-Füllungen für Verbandkästen, Verbandschränke und Erste-Hilfe-Taschen zum Nachfüllen anbietet.

Die Menge des Erste-Hilfe-Materials muss auf die Betriebsgröße, die betrieblichen Gefahren sowie Ausdehnung bzw. Struktur des Unternehmens und die Organisation des betrieblichen Rettungswesens abgestimmt werden. Auch das Material selbst muss Anforderungen an technische Regeln für Arbeitsstätten entsprechen. Geeignetes Erste-Hilfe-Material bieten beispielsweise der große Verbandkasten „E“ gemäß der DIN 13169 oder der kleine Verbandkasten „C“ gemäß der DIN 13157. Die Anzahl der Verbandkästen ist ebenfalls gesetzlich geregelt und orientiert sich an Branche sowie Betriebsgröße.

Des Weiteren kommt es - wie bei der PSA - auf die Gefährdungsbeurteilung an, welche zusätzlichen Hilfsmittel oder medizinischen Geräte vorgehalten werden müssen. Hierzu gehören u.a. Augenspülungen, Rettungsdecken, Sauerstoffmasken, Beatmungsmasken oder sogar ein automatisierter externer Defibrillator zur Wiederbelebung. Auch neutralisierende Stoffe bei Vergiftungen, Gegenmittel oder Brandschutz-Produkte können zur notwendigen Erste Hilfe Ausstattung hinzukommen.

Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen

Die Materialien für die Erste Hilfe müssen im Unternehmen so aufbewahrt werden, dass sie jederzeit leicht zugänglich sind. Die Materialien selbst gehören in geeignete Behälter, also etwa in einen Verbandkasten, Verbandschrank oder in eine Erste-Hilfe-Tasche für mobile Einsätze.

Die Räumlichkeiten mit Material für die Erste Hilfe dürfen von dauerhaften Arbeitsplätzen maximal 100 Meter Wegstecke oder aber ein Stockwerk weit entfernt sein und müssen mit dem Rettungszeichen „Erste Hilfe“ gekennzeichnet werden. Aufbewahrungsorte erhalten im Idealfall einen entsprechenden Aufkleber, der gut sichtbar platziert wird.

Hochwertiges Erste Hilfe Material und praktische Sicherheitsartikel

Das Sortiment von ARA Arbeitsschutz® enthält Erste Hilfe Produkte und Sets bekannter Marken, die den aktuellen Normen entsprechen und praxisorientiert konzipiert wurden. Da jedoch nicht jeder Betrieb und jedes Unternehmen mit den gleichen Gefährdungen oder Notfallsituationen konfrontiert werden könnte, bietet der Online Shop ein breites Spektrum sonstiger Sicherheitsartikel an, die im Ernstfall schnell weiterhelfen können.

Von der zusätzlichen Rettungsdecke über das Notfall-Beatmungstuch bis hin zur Erste-Hilfe-Notfalltafel oder dem HWS Immobilisationskragen finden Sie hilfreiche Artikel für eine optimale betriebliche Erste Hilfe. Bitte bedenken Sie, dass es im Notfall auch hilfreich sein kann, Verhaltensregeln, Notfallschilder und Erste-Hilfe-Anweisungen in anderen Sprachen anzubieten, damit auch ausländische Mitarbeiter im Ernstfall nicht unter zusätzlichen Versagensängsten oder Stress stehen.

Statten Sie Ihren Betrieb jetzt mit Erste Hilfe Produkten und Sicherheitsartikeln aus und werden Sie Vorbild als ein Unternehmen, das seine Mitarbeiter auf die bestmögliche Art und Weise schützt!