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22. Januar 2024

Schutzhandschuhe in der Lebensmittelindustrie

Der passende Handschuh für die Arbeit mit Lebensmitteln

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, der hat strenge Hygienevorschriften zu befolgen. Dies ist auch der Grund, warum im Lebensmittelbereich – wenn erforderlich oder zulässig – nur mit Einweghandschuhen gearbeitet werden darf. Die Einweghandschuhe werden einmal benutzt und dann fachgerecht entsorgt. So kann beispielsweise das Risiko einer Verkeimung oder Verunreinigung reduziert werden.

Das Tragen von Schutzhandschuhen in der Lebensmittelindustrie dient einerseits dem Schutz des Trägers und auf der anderen Seite dem Schutz der Lebensmittel, was letztendlich auch den Schutz des Verbrauchers beinhaltet. Die Handschuhe verhindern, dass Lebensmittel verunreinigt werden und die Gesundheit des Verbrauchers dadurch gefährdet wird. Allerdings eignen sich nicht alle Einmalhandschuhe für die Arbeit mit Lebensmitteln. Hier kommt es auf Handschuhmaterialien und die jeweiligen Lebensmittel an. Aber auch die individuelle Verträglichkeit muss bei der Auswahl von Handschuhen berücksichtigt werden, um zum Beispiel Allergien zu vermeiden.

Bei der Wahl der Arbeitshandschuhe kommt es darauf an, mit welchen Lebensmitteln ein direkter Kontakt zum Handschuh ohne Risiken möglich ist. Lebensmitteltaugliche Vinylhandschuhe sollten nicht im Umgang mit Lebensmitteln benutzt werden, die Fett enthalten. Eine ähnlich geringe Beständigkeit gegenüber Ölen und Fetten weisen auch lebensmitteltaugliche Latexhandschuhe auf. Für die Arbeit mit fettigen Lebensmitteln bieten sich daher lebensmitteltaugliche Nitrilhandschuhe an.

In folgender Tabelle erhalten Sie einen kleinen Überblick, welche Einweghandschuhe sich für welche Lebensmittel eignen:

Lebensmittel Nitril Latex Vinyl
Backerzeugnisse Längerer Kontakt unbedenklich Längerer Kontakt unbedenklich Bedingt unbedenklich, nur kurzer Teilkontakt
Fisch/Meeresfrüchte Längerer Kontakt unbedenklich Längerer Kontakt unbedenklich Bedingt unbedenklich, nur kurzer Teilkontakt
Fleisch Längerer Kontakt unbedenklich Bedingt unbedenklich, nur kurzer Teilkontakt Nicht empfehlenswert
Fette/Öle Längerer Kontakt unbedenklich Bedingt unbedenklich, nur kurzer Teilkontakt Nicht empfehlenswert
Obst u. Gemüse Längerer Kontakt unbedenklich Bedingt unbedenklich, nur kurzer Teilkontakt Längerer Kontakt unbedenklich
Alkohol Längerer Kontakt unbedenklich Bedingt unbedenklich, nur kurzer Teilkontakt Bedingt unbedenklich, nur kurzer Teilkontakt

Darüber hinaus haben die verschiedenen Materialien diverse Vor- und Nachteile, die ebenfalls Einfluss auf die Arbeit mit Lebensmitteln und den Tragekomfort haben können. Folgende Tabelle soll auch hier etwas Übersicht verschaffen:

Eigenschaften Nitril Latex Vinyl
Tragekomfort +++ +++ +
Dehnbarkeit ++ +++ +
Reißfestigkeit +++ +++ +
Anschmiegsamkeit ++ +++ +++
Hautfreundlichkeit (Allergiepotenzial) +++ + +++
Haltbarkeit +++ +++ +++
Duft-/Geruchsentwicklung +++ +++ +
Schutz vor Durchstechen +++ +++ +
Schutz vor Lösungsmitteln +++ ++ +
Schutz vor Alkoholen +++ +++ ++
Schutz vor Säuren +++ +++ +
Schutz vor Bakterien und Viren +++ +++ +++
Ökologische Abbaubarkeit + +++ +
Wirtschaftlichkeit (Preis-Leistung) ++ ++ +++

Vorschriften und Gesetze in Bezug auf Handschuhe in der Lebensmittelindustrie

Insbesondere im sensiblen Bereich der Lebensmittelindustrie wird das Tragen von Handschuhen durch verschiedene Vorschriften geregelt.

Erwähnenswert sind hier:

  • Rahmenverordnung für den Lebensmittelkontakt 1935/2004/EG
  • Richtlinie für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt, EU-Verordnung 10/2011
  • EU-Hygieneverordnung über Lebensmittel, EG 852/2004
  • PSA EU-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung 89/686/EG

Die Rahmenverordnung für Lebensmittelkontakt schreibt vor, dass das Handschuhmaterial keinerlei gesundheitsschädliche Stoffe an zu verarbeitende Lebensmittel abgeben darf. Durch die Handschuhe dürfen keine Veränderungen an der Nahrungsmittelzusammensetzung erfolgen. Auch dürfen Geruch, Geschmack oder Farbe beim Lebensmittel nicht durch die Handschuhe beeinträchtigt werden. Erst wenn Handschuhe diese Voraussetzungen erfüllen, gelten sie als lebensmittelunbedenklich. Die entsprechende Lebensmittelunbedenklichkeit wird mittels Glas-Gabel-Piktogramm auf der Verpackung kenntlich gemacht.

Spezifischer schreibt die Voraussetzungen für Handschuhe die Richtlinie für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt vor. Hiernach dürfen Kunststoff-Einweghandschuhe nicht mehr als 10 mg/qdm vom Material an die berührten Lebensmittel abgeben. Um die Eignung zu prüfen, werden Migrationstests durchgeführt, bei denen die Einmalhandschuhe mit Simulanzlösungsmitteln in Kontakt kommen. Geprüft wird der Kontakt mit wasserhaltigen, säurehaltigen, alkoholhaltigen, fetthaltigen und trockenen Lebensmitteln. Nach Durchführung dieser Tests wird festgelegt, ob der Handschuh lebensmittelunbedenklich, bedingt lebensmitteltauglich oder lebensmittel-ungeeignet ist. Werden alle fünf Tests bestanden, ist der Handschuh lebensmitteltauglich. Kann ein Test nicht bestanden werden, gilt der Handschuh als bedingt lebensmitteltauglich. Nähere Informationen enthält der entsprechende Prüfbericht.

Des Weiteren regelt die EU-Verordnung, dass mit Hilfsstoffen hergestellte Einmalhandschuhe nur eingeschränkt bei Arbeiten mit Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Vinylhandschuhe dürfen danach nicht bei fetthaltigen Lebensmitteln benutzt werden, sofern sie Weichmacher enthalten. Viele Weichmacher gelten nämlich als gesundheitsschädlich und fettlöslich. Sie könnten sich also bei Kontakt mit fetthaltigen Lebensmitteln aus den Handschuhen herauslösen und eine Verunreinigung nach sich ziehen. Deshalb dürfen Vinylhandschuhe mit Weichmachern nur mit fettfreien Lebensmitteln in Kontakt kommen. Ganz genau sind die zulässigen Weichmacher in einer Positivliste aufgelistet.

Auf Nummer sicher: HACCP-Konzept

HACCP-Konzept regelt den Umgang mit Lebensmitteln

HACCP ist die Abkürzung von Hazard Analysis and Critical Control Points, was mit Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Bereiche übersetzt werden kann. Das HACCP-Konzept dient der Vorbeugung aller Risiken, die im Bereich der Lebensmittelverarbeitung auftreten könnten. Durch das HACCP-Konzept soll gewährleistet werden, dass Lebensmittel genusstauglich und gesundheitlich unbedenklich bleiben. Das Konzept setzt also nicht an einer nachträglichen Kontrolle an, sondern regelt die Qualität bereits vorab durch präventive Maßnahmen.

Gemäß der EU-Hygieneverordnung EG 852/2004 müssen alle Hersteller von Lebensmitteln das HACCP-Konzept einbinden. Hiernach werden mögliche Risiken ermittelt, kritische Punkte bestimmt, Grenzen festgelegt und gesundheitliche Folgen analysiert. Zusätzlich werden Kontrollverfahren entwickelt und festgelegt, um zu gewährleisten, dass die vorgegebenen Grenzwerte keinesfalls überschritten werden. Ist dies dennoch der Fall, schreibt das HACCP-Konzept auch Maßnahmen vor, die unmittelbar ergriffen werden müssen. Das Konzept muss regelmäßig kontrolliert und an die neusten Erkenntnisse aus dem Lebensmittelbereich angepasst werden. Alle Aspekte des HACCP-Konzepts müssen schriftlich dokumentiert werden.

Die Sache mit den blauen Handschuhen

Im Rahmen des HACCP-Konzepts legen zahlreiche Lebensmittelhersteller fest, dass in ihrer Produktion ausnahmslos blaue Einweghandschuhe mit Lebensmitteltauglichkeit verwendet werden dürfen. Dies hat den Hintergrund, dass es keine von Natur aus blauen Lebensmittel gibt und daher blaue Handschuhteile oder ganze Einweghandschuhe sofort auffallen. Geht ein Einweghandschuh während der Produktion verloren, so kann er optisch schnell wiedergefunden werden. 

Zusätzliche Sicherheit gegen Verunreinigungen durch verloren gegangene Kleinteile bieten detektierbare Arbeitsutensilien. Diese sind in der Regel nicht nur auffallend blau gefärbt, sondern enthalten ein kleines Metall-Inlay, das auf einen Metalldetektor reagiert. Geht beispielsweise ein Pflaster oder ein Ohrstöpsel während der Arbeit verloren, so können detektierbare Varianten schnell mit dem Detektor gesucht, gefunden und wieder aus der Produktion entfernt werden.

PSA-Richtlinie 89/686/EG schützt den Träger

Während sich die zuvor erwähnten Verordnungen und Gesetze dem Produktionsschutz widmen und Verbraucher unter Schutz stellen, beschreibt die PSA-Richtlinie den Schutz des Trägers. Alle Produkte, die als PSA (Persönliche Schutzausrüstung) gelten, werden mit einem CE-Kennzeichen inklusive der Kennnummer vom Prüfinstitut ausgestattet. Die PSA-Richtlinie unterteilt PSA in drei Kategorien:

Kategorie I – Schutz gegen geringe Risiken

Produkte zum Schutz gegen geringe Risiken können von den Herstellern als PSA der Klasse I zertifiziert werden. Das CE-Kennzeichen wird auf dem jeweiligen Produkt aufgebracht. Hierzu gehören auch einfache PSA-I Einweghandschuhe mit Lebensmitteltauglichkeit aus Nitril oder Latex.

Kategorie II – Schutz gegen mittlere Risiken

Produkte dieser Kategorie schützen gegen mittlere Risiken. Dieser mittlere Schutz muss von einer anerkannten Stelle zertifiziert werden, damit eine CE-Kennzeichnung erfolgen darf. Auf die Kennzeichnung wird des Weiteren in der Gebrauchsanweisung hingewiesen.

Kategorie III – Schutz gegen hohe/komplexe Risiken

PSA Produkte dieser Kategorie gewährleisten einen hohen Schutz vor bleibenden gesundheitlichen Schäden. Sie schützen vor tödlichen Gefahren. Viele Chemikalienschutzhandschuhe der Kategorie III schützen beispielsweise vor lebensgefährlichen Verätzungen, Vergiftungen und anderen Risiken. Produkte dieser Kategorie sind zertifiziert, geben die Prüfstelle bekannt und tragen sowohl auf dem Produkt selbst als auch auf der Verpackung eine CE-Kennzeichnung. Lebensmitteltaugliche Einweghandschuhe der PSA Kat. III werden aufgrund der individuellen Materialeigenschaften zu einem Großteil aus Nitril angefertigt.

Welcher Einweghandschuh ist denn jetzt richtig?

Welcher Schutzhandschuh sich für die Arbeit mit Lebensmitteln empfiehlt, hängt von vielen Faktoren ab. Dies gilt insbesondere für die Art und Beschaffenheit der Lebensmittel.

Auf der sicheren Seite sind Träger jedoch, wenn sie auf Einweghandschuhe zurückgreifen, die

  • die europäische Norm 374 erfüllen
  • als PSA der Kategorie III zertifiziert sind
  • das CE-Kennzeichen tragen
  • und im Zweifelsfall aus Nitril hergestellt wurden

Nitril hat den Vorteil, dass das Material eine Beständigkeit gegenüber Ölen und Fetten vorweist und in der Regel keine Weichmacher oder anderen schädlichen Stoffe an Lebensmittel überträgt. Und wenn der verarbeitende Betrieb das HACCP-Konzept anwendet, muss auf blaue Einweghandschuhe geachtet werden.

Wichtig ist, dass ein Einweghandschuh auch nur ein Mal verwendet und dann entsorgt wird. Auch wenn viele aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Meinung sind, die Handschuhe länger oder mehrmals tragen zu können, ist dies im Lebensmittelbereich nicht nur bedenklich, sondern mehr als gefährlich.